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Schutzklassen

Sonstiges

Schutzklassen von Schutzbauwerken

 

Beschäftigt man sich mit den unterschiedlichen Schutzbauwerken des kalten Krieges, wird man früher oder später auch auf den Begriff
der Schutzklasse treffen. Hier soll ein kurzer Überblick über die einzelnen Klassifizierungen der DDR nach unserem Kenntnisstand gegeben
werden, genauere Ausführungen sind in den ganz unten genannten Quellen zu finden.
Vorab: Über genaue Details, welche Parameter schlussendlich über eine Einstufung der Bauwerke in eine Schutzklasse entschieden, werden
vermutlich nur die damaligen Projektanten der Bunker und Schutzbauten genauer wissen. Fakt ist, dass in der damaligen DDR offenbar
mindestens zwei verschiedene Bewertungsmaßstäbe existierten. So nutzte das MdI für Zivilschutzanlagen eine andere Einteilung und setzte
seinen Schwerpunkt bei der Klassifizierung dieser Anlagen hauptsächlich auf die Personenzahl, die NVA Definition setzte dagegen
verschiedene Lastfälle zur Klassifizierung der Bauwerke an. Über die Definition und Einteilung von Schutzbauwerken der GSSD ist uns bisher
dagegen nichts näheres bekannt, es ist aber davon auszugehen, dass die Vorgaben für die Schutzklassen Definition der NVA zumindest an die
Klassifizierung der Sowjetunion angelehnt oder übernommen worden waren.
Inhalt:

 

  • 1. Definition von Schutzklassen der NVA
  •  
  • 1.1 Übersicht der Bauwerksparameter zur Schutzklassendefinition der NVA
  • 1.2 bauliche Lösungen zur Einhaltung der Schutzklassen
  • 1.3 Beispielbauwerke
  •  
  • 1.4 Schutzklasse S?
  • 2. Definition von Schutzklassen des MdI für den Zivilschutz
  • 2.1 bauliche Lösungen zur Einhaltung der Schutzklassen
  •  
  • 2.2 Beispielbauwerke
  • 3. Quellen
  •  

    1. Definition von Schutzklassen der NVA

     

    Die Einteilung der Schutzklassen bei der NVA erfolgte durch die Einhaltung bestimmter Parameter in 3 angenommenen Lastfällen, der
    konstruktive Aufbau (monolithisches Grabenschutzbauwerk, Untertageanlage (UTA), Fertigteile) spielte bei dieser Einteilung keine
    Rolle, es zählten einzig die Einhaltung der Parameter.
    Der Lastfall 1 definiert den Schutz vor einer betonbrechenden Freifallbombe und deren Masse in Kg.
    Der Lastfall 2 bestimmte die Anforderung an die Druckfestigkeit des Bauwerkskörpers bei einer nahen Kernwaffendetonation und der daraus
    resultierenden Druckwelle, hauptsächlich der sogenannten Stoßwellenfront, das maximale Maß der Sprengkraft einer Kernwaffe und deren
    Detonationsart  (Luftdetonation, Bodendetonation) war dabei abhängig von der Entfernung der Detonation zum Bauwerkskörper. Zusätzlich
    muss der Bauwerkskörper einen Schutz vor Hitzeeinwirkung bieten. Weiter waren im Lastfall 2 der Schutz vor weiteren Auswirkungen eines
    Kernwaffenschlages wie  Kernstrahlung, Lichtimpuls und dem EMP definiert.
    Der Lastfall 3 schließlich stellte die Anforderung an einen garantierten Schutz vor Auswirkungen von biologischen und chemischen Waffen,
    hierzu musste die Möglichkeit einer vollständigen Hermetisierung  (nicht zu Verwechseln mit der Autonomiezeit eines Bauwerks) oder eine
    anderweitige Abschirmung, etwa durch spezielle Filteranlagen in der Frischluftzuführung, des Bauwerks möglich sein. Es wurden
    unterschiedliche Betriebsweisen der Schutzbauwerke entwickelt, eine genauere Beschreibung zu diesem Thema soll später auf einer
    gesonderten Seite erfolgen.
    Zu dieser Schutzklasseneinteilung ist weiterhin zu sagen, dass auch das MfS diese Klassifizierung für seine Schutzbauten verwendete, auch die
    Führungsstellen des MdI und anderen Institutionen wurden nach dieser Klassifikation eingeordnet. Ausnahmen bildeten hier Zivilschutzanlagen
    und Führungsstellen der Kampfgruppen und Bezirkseinsatzleitungen/Kreiseinsatzleitungen, bei diesen Anlagen wurde eine zweite, vereinfachte
    Klassifizierung verwendet.

     

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    1.1 Übersicht der Bauwerksparameter  zur Schutzklassendefiniton der NVA

     

                                                                                                               

    Schutzklasse

    LF 1

    LF 2

    LF 3

    A

    2500 Kg

    25 Kp/cm² = 245.17 N/cm²

    Nachweis Hermetisierung 36h

    B

    1000 Kg

    10 Kp/cm² = 98.07 N/cm²

    Nachweis Hermetisierung 24h

    C

    500 Kg

    5 Kp/cm² = 49.03 N/cm²

    Nachweis Hermetisierung 12h

    D

    250 Kg

    3 Kp/cm² = 29.42 N/cm²

    Nachweis Hermetisierung 6h

    E

    100 Kg

    1 Kp/cm² = 9.81 N/cm²

    Nachweis Hermetisierung 4h

    F

    Splitterschutz

    -

    Nachweis Hermetisierung

      
    Quelle:2,3,4

     

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    1.2 bauliche Lösungen zur Einhaltung der Schutzklassen

     

    Die Zusammenfassung der Maßnahmen zum Schutz des Bauwerks vor Waffeneinwirkungen wurde  als sogenannter "komplexer Schutz"
    bezeichnet. Der ehemalige stellvertretende Bauwerkskommandant des Objektes 17/5001 definiert den komplexen Schutz als "bauliche,
    technische und technologische Maßnahmen, die in ihrer Gesamtheit die Standfestigkeit des Schutzbauwerkes  gegen Waffenwirkungen
    ausmachen" (siehe 1, S. 114, Fußnote 195).
    Abbildung 1 soll  stark vereinfacht einige Merkmale eines Grabenschutzbauwerkes zum Erreichen einer hohen Schutzklasse darstellen, die
    Betrachtung von speziellen Einrichtungen der technischen Gebäudeausrüstung wie Elektroversorgung, Wasserversorgung und
    Lüftungsanlagen soll später auf einer gesonderten Seite erfolgen. Weiter sind genauere Ausführungen zum komplexen Schutz in unten
    genannter Literatur (1,2,3,4) zu finden.

     

    1 - Zerschellschicht: Die Zerschellschicht aus Stahlbeton steht vor allem im Zusammenhang mit dem Lastfall 1, sie soll das Geschoss/Bombe
    möglichst vor der Schutzkerndecke abfangen, logische Schlussfolgerung: dicker ist besser, auch die Betongüte spielt unter anderem eine
    entscheidende Rolle. In den Schutzklassen A bis D, selten auch in der Schutzklasse E wurde die Zerschellschicht meist überkragend errichtet,
    so dass die Gefahr eines Treffers an der Außenwand von einem schräg ins Erdreich eintretenden Geschosses beziehungsweise einer neben
    dem Bauwerk detonierende Bombe minimiert beziehungsweise ausgeschlossen werden konnte. Die Stärke der Zerschellschicht reicht
    hier bis zu 4,65m Stahlbeton im First des Objektes 17/5001.
    Bei einigen Schutzbauwerken der Schutzklasse E oder F ist eine behelfsmäßige Zerschellschicht aus Schwellen von Eisenbahnschienen über
    dem Bauwerk zu finden.
    2 - Zwischengeschoss: dieses befindet sich zwischen der Zerschellschicht und der Schutzkerndecke des Bauwerkes, ist etwa zur Hälfte mit
    Kies gefüllt und soll eventuelle Abplatzungen bei Treffern in die Zerschellschicht abfangen. Ein weiterer Nebeneffekt ist das Einsparen von
    Beton bei nahezu gleichem Schutzwert wie mit einer voll betonierten Bunkerdecke4. Zu finden ist diese konstruktive Lösung bei
    Schutzbauwerken der Klassen A bis D.
    3  - Außenwände: Die Außenwände tragen die Hauptlast beim Lastfall 2 und sollen eine durch einer nahen Kernwaffendetonation ausgelöste
    laufende Druckwelle im Erdreich abfangen. Bei Schutzbauwerken ohne überkragender Zerschellschicht muss außerdem die Belastung durch
    eine neben dem Bauwerk erfolgten Detonation eines konventionellen Sprengkörpers abgefangen werden. Zusätzlich wurden viele Bauwerke
    außen mit Stahlplatten verkleidet, um einen Faradayschen Käfig zu bilden und somit vor Auswirkungen des EMP zu schützen. Die Wandstärken
    der Außenwände reichen von 1,65m Stahlbeton bei Bauwerken der Schutzklasse A bis zu nur einige Millimeter dünnen Blechwänden bei dem
    Typenbauwerk KWS-A/U
    4 - Amortisierung: Zum Schutz der technischen Ausstattung, aber auch der im Bauwerk befindlichen Personen bei Bauwerkserschütterungen
    durch seismische Wellen, wird in Schutzbauwerken höherer Klasse eine Amortisierung vorgesehen, welche sowohl horizontal, als auch vertikal
    auftretende Kräfte kompensieren soll, im Falle des Objekt 17/5001 beispielsweise eine Pendelstrecke von 40 cm. Hier gibt es verschiedene
    Varianten, mit Stahlseilen und auf Stickstoffstoßdämpfern gelagerte Tragwerkscontainer wie in im Objekt 17/5001 oder
    Fußbodenkonstruktionen, welche auf Stahlfedern gelagert werden, wie beispielsweise im Bunker Harnekop. Auch technische Einrichtungen wie
    Klimakompressoren, Lüfter oder Fernmeldeanlagen werden an Federn entweder via Plattform abgehangen oder auf Stahlfederkonstruktionen
    gebettet. Diese konstruktive Lösung ist bei Bauwerken der Schutzklassen A bis C, selten auch bei Bauwerken der Schutzklasse D zu finden.
    Der oftmals erwähnte geständerte Fussboden hatte keine Amortisationswirkung, dieser diente ausschließlich der einfacheren Medienführung
    (Elektro, Wasser etc.) und hätte sich im Falle einer Erschütterung des Bauwerks wohl eher negativ ausgewirkt.
    5 - Türen und Luken: sämtliche Öffnungen im Bauwerkskörper stellen nachvollziehbar eine Schwachstelle dar. Deshalb wurden, vor allem bei
    den Außentüren und Notausstiegsluken, schwere, Drucktüren und Luken verbaut. Bei  Bauwerken  der Schutzklasse  A,B,C und auch in
    Bauwerken, die zunächst in Schutzklasse C projektiert, später aber auf D abgestuft wurden, sind normalerweise Türen sowjetischer Herkunft
    vom Typ DZ verbaut. Bei Schutzbauwerken der Klasse E und F sind üblicherweise Türen aus DDR Produktion, vornehmlich der Typ GDT 75
    und Luken des Typs GDK 75 zu finden. Im inneren Bereich eines Bauwerks dienten andere gasdichte Tür- und Luken Typen hauptsächlich als
    Brandschutztüren oder zur Einhaltung der Luftdruckkaskade für den Überdruck im Bauwerk als Verschluss. Explosionsgefährdete Bereiche wie
    beispielsweise der Raum für die Netzersatzanlage und deren Tanks wurden ebenfalls mit Druckschutztüren versehen.
    6 - Zugangstunnel , Schächte und Frisch- und Abluftöffnungen, Mediendurchführungen: Auch die Schächte und Medien-
    durchführungen durch den Bauwerkskörper mussten gesondert gesichert werden. Bei Zu -und Abluftöffnungen wurden bei Bauwerken
    höherer Schutzklasse vorallem meterdicke Betonhauben über die Öffnungen betoniert. Bauwerke mit einer kleineren Schutzklasse von D bis F
    besaßen in den Öffnungen zur Außenwelt meist Druckwellendämpfer (nähere Erläuterung erfolgt später auf einer gesonderten Seite).
    Mediendurchführungen wurden üblicherweise vor dem Betonieren mittels Durchgangsstücken etc.  in die Armierung eingebracht und später mit
    einer speziellen Dichtmaße verschlossen. Der Zugangstunnel wurde, um eine direkte Einwirkung einer Druckwelle zu verhindern, um 90°
    abgewinkelt zur Zugangstür und mit einem Splittersack versehen, errichtet (Abbildung 2).

     

     

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    1.3 Beispielbauwerke

     

    Schutzklasse A: insgesamt wurden nur 4 Schutzbauwerke in dieser Schutzklasse von der DDR errichtet: Das Objekt Hennickendorf,
    Führungsstelle des MfNV, später nur noch vorgehalten und zeitweise als FüSt NVR genutzt, Das Objekt 17/5001, Führungsstelle der Partei-
    und Staatsführung bei Prenden, das Objekt  16/201, die neuere Führungsstelle des MfNV bei Harnekop und der Bunker Tessin,
    Hauptgefechtsstand der Volksmarine. Zum Ende der DDR blieb das Objekt 17/5001 das einzige Schutzbauwerk der Schutzklasse A, die drei
    anderen Bauwerke wurden im Zuge einer Neubewertung später auf Schutzklasse B herabgestuft.
    Schutzklasse B: Das Objekt 05/206, Organisations- und Rechenzentrum der NVA bei Garzau, wurde in dieser Schutzklasse errichtet.
    Schutzklasse C: In dieser Schutzklasse wurden die Komplexlager der NVA als UTA und auch eine Reihe von schwer geschützten Sendestellen
    errichtet. Als Beispiel können hier die 4 Funksendeämter der NVA LSK/LV genannt werden.
    Schutzklasse D: Beispiele für Bauwerke in dieser Schutzklasse wären die Troposphärenfunkzentralen des System BARS, der Typenbau
    1/15/V2 des MfS soll ebenfalls diese Schutzklasse erreicht haben.  Auch wurden viele zunächst in der Schutzklasse C errichtete Bauwerke nach
    einer Neubewertung in diese Schutzklasse eingestuft.
    Schutzklasse E: Ein Großteil untergeordneter Führungsstellen auf dem Gebiet der DDR, vor allem  Bauwerke, die auf Fertigteilprojekte wie
    beispielsweise dem FB-3 oder FB-75 basierten, aber  auch der monolithische Typenbau MB/BS, wurden in diese Schutzklasse eingeordnet.
    Schutzklasse F: in diese Schutzklasse fallen beispielsweise die Führungsstellen auf Basis einer geschlossenen Deckung für Flugzeuge
    (Projekt FB-360), diverse Bauwerkslösungen aus Fertigteilplatten und geschützte Keller sowie das Typenprojekt KWS-A/U.

     

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    1.4 Schutzklasse S?

     

    In einigen Literaturquellen (2,4) findet man auch die Schutzklasse S wieder. Diese Schutzklasse ist nicht näher definiert, bekannt ist, dass im
    Lastfall 2 eine Druckfestigkeit von 50Kp/cm² für diese Schutzklasse gefordert wurde. Bauwerke in dieser Schutzklasse wurden auf dem Gebiet
    der ehemaligen DDR nicht mehr realisiert, befanden sich aber zumindest in Planung4. Konkret war dies ein Schutzbauwerksprojekt mit der
    Typenbezeichnung SSB-90 (Schacht-Schutzbauwerk 90), ein zylindrisches Bauwerk mit bis zu 9 Etagen. Auf dem Gebiet der ehemaligen
    Sowjetunion befinden sich einige verlassene Rohbauten, deren Bauform dem Projekt SSB-90 frappierend ähneln.

     

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    2. Definition von Schutzklassen des MdI für den Zivilschutz

     

    Wie bereits erwähnt, nutzte das MdI für Bauwerke des Zivilschutzes, aber auch für die Führungsstellen der Bezirks- und Kreiseinsatzleitungen
    und Kampfgruppen der Betriebe eine vereinfachte Schutzklasseneinteilung. Es existierten die Schutzklassen A bis D, die Einteilung in eine
    Schutzklasse erfolgte bei diesen Bauwerken anhand von zwei Merkmalen, der Druckfestigkeit des Bauwerkskörpers und der Anzahl der
    maximal unter zu bringenden Personen. Bei der Druckfestigkeit wurden hierbei wesentlich niedrigere Werte als bei der Schutzklassendefinition
    der NVA angesetzt. Der ABC Schutz beschränkte sich auf eine mögliche kurzweilige Hermetisierung des Bauwerks beziehungsweise auf die
    Halbwertsdicke der Außenwände und der Erdüberschüttung, Spezialfilter in den Lufttechnischen Anlagen waren nicht vorgesehen, gefordert
    war nur ein Grobsandfilter und ein Druckwellendämpfer bei einer eventuell vorhandenen Netzersatzanlage.
    In 6 findet man folgende Angaben zu den Schutzklassen:
    Schutzklasse A: Druckfestigkeit > 5 Kp/cm² , Anzahl der Personen: >300
    Schutzklasse B: Druckfestigkeit = 5 Kp/cm² , Anzahl der Personen:  300
    Schutzklasse C: Druckfestigkeit = 1 Kp/cm²,  Anzahl der Personen:  150
    Schutzklasse D: Druckfestigkeit = 0,5 Kp/cm², Anzahl der Personen: 120
    Unklassifizierte Bauwerke fallen in die Kategorie Trümmer- und Strahlungssichere Bauten. Abbildung 3 zeigt die Schutzbereiche nach
    Schutzklassen und Arten der Schutzbauwerke. Die Mindestforderungen an Raum- und Luftvolumen pro Person beliefen sich auf eine Fläche
    von 0,6 m² und ein Volumen von 1,5 m³(6).

     

     

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    2.1 bauliche Lösungen zur Einhaltung der Schutzklassen

     

    Die Anforderungen an die Bauwerke für die Klassifizierung nach MdI Vorgaben war relativ gering, dementsprechend fiel auch die
    Bauausführung relativ einfach aus. Für die Schutzklassen B-D wurden beispielsweise folgende Außenwand Durchmesser für ein unterirdisches
    Außenbauwerk gefordert7:
    Schutzklasse B: 500mm Stampfbeton oder 300mm Stahlbeton B 225/B300 oder 250mm Stahlbeton B 450/B600
    Schutzklasse C: 490mm Mauerwerk oder 400mm Stampfbeton oder 200mm Stahlbeton B 225/B 300 oder 180mm Stahlbeton B 450/B 600
    Schutzklasse D: 365mm Mauerwerk oder 150mm Stampfbeton B 160
    Ansonsten waren die geforderten Schutzeinrichtungen überschaubar. Das Bauwerk musste gasdicht sein. Wie bereits erwähnt, sollte ein
    Luftfilterung zur Belüftung nur über einen Grobsandfilter erfolgen. In den Luftwegen waren Schnellschlussklappen vorzusehen. Türen und
    Luken sollten zum Außenabschluß mit Drucktüren des Typs GDT/GDK 758 versehen sein, im Falle, dass keine Luftdruckwirkungen zu erwarten
    waren, genügten sogar Türen und Luken des Typs GT. Die Medienversorgung wurde extern sichergestellt, Netzersatzanlagen waren eher
    Ausnahme als Regel, abgesehen vom Typenprojekt LP-09 als Führungsstelle.

     

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    2.2 Beispielbauwerke

     

    Schutzklasse A: Ein Zivilschutzbauwerk mit dieser Schutzklasse ist uns nicht bekannt.
    Schutzklasse B: In diese Schutzklasse fallen die Typenbauprojekte SBW 600 und SBW 300, welche hauptsächlich in städtischen Gebieten
    errichtet wurden.
    Schutzklasse C: In diese Schutzklasse fallen die Typenbauprojekte SBW  150.
    Schutzklasse D: In diese Schutzklasse fällt das Typenbauprojekt SBW  120 und das Typenprojekt LP-09, letzteres wurde über 100 mal auf dem
    Gebiet der DDR gebaut und diente als Führungsstelle für die BEL, die KEL und den Betriebskampfgruppen.
    Trümmer- und Strahlungssichere Bauten: hierunter fallen diverse Luftschutzdeckungsgräben und Luftschutzkeller in Wohn- oder
    Verwaltungsgebäuden, für Plattenbauten wie beispielsweise dem WBS 70 gab es extra angefertigte Typenprojekte.

     

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    3. Quellen

     

    1 Honeckers geheimer Bunker 5001 - Jürgen Freitag und Hannes Hensel - ISBN 978-3-613-03216-3
    2 Programm Delphin - Paul Bergner - ISBN 978-3-930588-78-7
    3 Geheime Bunkeranlagen der DDR - Stefan Best - ISBN 3-613-02332-6
    4 Die militärische Sicherheit der DDR im kalten Krieg - H.W. Deim, H.G. Kampe, J. Kampe, W. Schubert - ISBN 978-3-932566-80-6
    5 www.sperrgebiet.eu
    6 Schriftenreihe Luftschutz, Teil  7 Schutzbauwerke - Günther Meyer - Verlag des Ministeriums des Inneren
    7 Handbuch Industrieprojektierung, 2. Auflage - diverse Autoren - VEB Verlag Technik Berlin
    8 Typenkatalog für Schutzbauwerke - Ministerium für Bauwesen, VEB Typenprojektierung Berlin

     

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